Wieder kommt ein Billig-Energieanbieter die Verbraucher/-innen und die lokalen Energieversorger teuer zu stehen: Der „unabhängige Energieversorger im Herzen Berlins“, die FlexStrom AG, die ihr Geschäftsmodell („verboten günstig“) schon im Logo plakativ beworben hatte, ist insolvent. Und mit ihr deren Tochtergesellschaften Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH. Mittlerweile hat die FlexStrom AG von sich aus die Belieferung ihrer Kunden eingestellt. Auf ihren Internetseiten waren die Kund(inn)en zunächst informiert worden, dass trotz der Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von FlexStrom und deren Töchtern am 12. April der Geschäftsbetrieb vorläufig weiterlaufe. Für die Kund(inn)en hätte dies laut FlexStrom bedeutet, dass der Energieversorger weiterhin Strom für sie ins Netz einspeist, sie weiterhin fällige Beträge zu begleichen haben, und ihr Vertrag unverändert weiterläuft. – Erst wenn FlexStrom aufgrund der Liquidation durch den Insolvenzverwalter keine Energie mehr liefern sollte, so die Verbraucherzentralen, dürfen Kund(inn)en alle weiteren Zahlungen an FlexStrom einstellen. Diese Situation ist seit dem 19. April gegeben: Da die vier überregionalen Netzbetreiber Tennet TSO, 50Hertz Transmission, Amprion und TransnetBW ihre Verträge mit Flexstrom fristlos gekündigt haben, wie der vorläufige Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger gegenüber dpa angab, kann der insolvente Energiehändler FlexStrom seine rund 500.000 Kunden nicht mehr mit Strom beliefern. Im ewb-Versorgungsgebiet sind rund 120 Privathaushalte von der FlexStrom-Insolvenz betroffen.
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