Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Frühwarnstufe im Notfallplan Gas aus

Erdgas-Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet, es bestehen keine Lieferengpässe

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (GRÜNE) hat am heutigen Mittwoch, 30. März, die sogenannte „Frühwarnstufe“, die erste von drei Stufen im Notfallplan Gas, ausgerufen. Mit diesem Schritt bereitet sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf eine mögliche Verschlechterung der Gasversorgung in Deutschland vor und reagiert damit auf die Ankündigung Russlands, für künftige Gaslieferungen auf die Bezahlung in russischer Währung zu bestehen. Bislang wurden russische Gaslieferungen in Euro oder Dollar abgerechnet. Dieser Forderung Russlands wird Europa geschlossen nicht nachkommen, darin sind sich auch die Wirtschaftsminister der G7-Staaten nach eingehender Beratung unter Habecks Vorsitz am vergangenen Montag einig.

Das Ausrufen der Frühwarnstufe ist eine Vorsorgemaßnahme des Bundes, auch um die Bemühungen Habecks für eine zunehmende Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen voranzubringen. Aktuell ist ein Krisenteam aus Vertretern der Bundesregierung, der Bundesnetzagentur, der Bundesländer und Vertretern der Energiebranche zusammengetreten, das nun weitere Maßnahmen plant und die Versorgungslage laufend bewertet. Im Falle eines möglichen Lieferstopps und dem dann erforderlichen Eintreten der Notfallstufe können somit, wenn nötig, weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit getroffen werden.

Auch die Stadtwerke Bruchsal sind sich ihrer Verantwortung bewusst und bereiten sich auf mögliche Lieferengpässe vor. Sie arbeiten diesbezüglich eng mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) zusammen und stimmen alle Aktivitäten sorgfältig mit beiden Institutionen ab. Private Haushalte unterliegen hier einem besonderen Schutz, daher ist deren Energieversorgung gewährleistet. Gleiches gilt für die Belieferung besonderer Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäuser, Polizei oder systemrelevante Industrie- und Gewerbebetriebe. Auch sie sind durch gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen entsprechend geschützt.

Durch den sensiblen und bewussten Umgang mit Energie können wir alle unseren Beitrag zu deren Reduzierung in diesen schwierigen Zeiten leisten.

Gas für Privatkunden
Kategorie: Aktuelles Allgemein, Topnews
Datum: 30. März 2022
Autor: BMWK/VKU/SWB-KMV