Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Bruchsal GmbH sind bemüht, ihre Internetseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadtwerke-bruchsal.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Nicht-Text-Inhalt
  • Kontrast (Minimum)
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Linkzweck (im Kontext)
  • Fokus sichtbar
  • Syntaxanalyse
  • Name, Rolle, Wert von Links
  • Deutsche Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Barrierefreiheit von Dokumenten

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

b) Unverhältnismäßige Belastung
Die Stadtwerke Bruchsal erstellen aktuell eine neue Version ihrer Website, die die Anforderungen der Barrierefreiheit berücksichtigen wird. Die Umsetzung soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Daher ist es unverhältnismäßig, die bisherige Seite für wenige Monate technisch noch einmal anzupassen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.05.2023 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.05.2023 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um. Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Eberhard Oehler
Schnabel-Henning-Str. 1a
76646 Bruchsal
Tel. 07251 706-105
info@stadtwerke-bruchsal.de
www.stadtwerke-bruchsal.de/kontakt/

Kontaktieren Sie uns per Telefon, per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular

4. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtwerke Bruchsal GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung.

Falls die Stadtwerke Bruchsal GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.