FFP2-Masken ab Inzidenzwert über 100 Pflicht in Bussen

Atemschutzmaske für Fahrgäste sowohl in den Stadtbussen als auch an den Bussteigen zwingend erforderlich

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 22. April hat bundesweit einheitliche Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen:

Fahrgäste sind zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) verpflichtet. Diese Regelung gilt für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung – also auch im Stadtwerke-Servicecenter (das bis auf Weiteres geschlossen ist) oder an den Bussteigen. Hier gilt des Weiteren: Eine der FFP2-Maske vergleichbare Schutzwirkung erfüllen nur noch die Masken mit den Standards KN95 bzw. N95. Eine medizinische OP-Maske hat keine vergleichbare Schutzwirkung wie eine FFP2-Maske.

Das Kontroll- und Servicepersonal im öffentlichen Personenverkehr muss – bei Kontakt mit Fahrgästen – einen medizinischen Mund- und Nasenschutz (OP-Maske) tragen. Das gilt auch für die Mitarbeiter/innen in Servicecentern. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung, gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren sowie ihre Begleitpersonen.

Bei der Fahrgastzahl pro Bus gibt es darüber hinaus die Empfehlung, eine Höchstbesetzung von 50 % der zulässigen Fahrgastzahlen anzustreben. In der Regel wird dies vielerorts bereits seit Monaten praktiziert – etwa durch den Einsatz von zusätzlichen Fahrzeugen.

Kategorie: Aktuelles Allgemein, Aktuelles Stadtbus, Topnews
Datum: 26. April 2021
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