Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter Information DSGVO.

Netzanschluss

Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere aufgrund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behalten wir uns, wo nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde erforderlich, vor.

Allgemeine Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag

Netzentgelte Strom

Die Netzzugangsentgelte und deren Berechnung ergeben sich aus dem von den Stadtwerken Bruchsal veröffentlichten Preisblättern für den Netzzugang in der jeweils geltenden Fassung.

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung. In der Regel handelt es sich dabei um die in der Konzessionsabgabenverordnung aufgeführten Höchstsätze.

Mehrkosten gemäß KWK-G (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung):
Entsprechend dem KWK-G vom 19. März 2002 werden Aufschläge für letztverbrauchende Kunden zusammen mit dem Netzentgelt erhoben.

Netzgutschrift für Einspeiser
Die Stadtwerke Bruchsal zahlen an dezentrale Einspeiser ein Entgelt gemäß § 18 StromNEV. Dezentrale Einspeiser ohne Lastgangmessung erhalten nur ein Entgelt für die eingespeiste Arbeit, jedoch kein Entgelt für die eingespeiste Leistung.

Die Stadtwerke Bruchsal verwenden die synthetischen Lastprofile des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Welches Profil auf die entsprechende Entnahmestelle angewendet wird, definieren die Stadtwerke Bruchsal.

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz der Strom NEV müssen individuelle Netzentgelte veröffentlicht werden:

Netzstrukturdaten Strom

Strukturdaten per 31.12.2022

Geographische Fläche des Netzgebietes93 km²
Versorgte Fläche des Netzgebietes18 km²
Einwohner des Netzgebietes46.990
Mittelspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)214,0 km
Niederspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)389,0 km
Mittelspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)4,5 km
Niederspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)5,0 km
Umspannung HS/MS4 Stück
Mittelspannung223 Stück
Umspannung MS/NS197 Stück
Niederspannung29.259 Stück
Umspannung HS/MS111,50 MVA
Umspannung MS/NS311,90 MVA
Umspannung HS/MS61.365 MWh
Mittelspannung91.567 MWh
Umspannung MS/NS22.727 MWh
Niederspannung93.695 MWh
Umspannung HS/MS0,52 %
Mittelspannung0,82 %
Umspannung MS/NS0,36 %
Niederspannung1,43 %
Menge der Verlustenergie8.639 MWh
Preis der Verlustenergie10,49 ct/kWh
Summenlast der Netzverluste2,33 MW
Zeitgleiche Jahreshöchstlast (inkl. Einspeisungen)49.685 kW
Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene49,7 MW
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene241.092 MWh
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden20,26 MW
Umspannung HS/MS159,341 MWh
Mittelspannung18.414,355 MWh
Umspannung MS/NS6.514,240 MWh
Niederspannung12.009,998 MWh

Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Wir stellen Ihnen nachfolgende Unterlagen/Formulare für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen kostenfrei zur Verfügung. Wir übernehmen allerdings für die Aktualität und die Richtigkeit der Formulare keine Haftung.

Messstellenbetrieb

Einführung von modernen bzw. intelligenten Messsystemen gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Die Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH nimmt als Verteilnetzbetreiber innerhalb der von ihr betriebenen Energieversorgungsnetze die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wahr, sofern kein Dritter den Messstellenbetrieb führt.

Nach dem derzeitigen Stand sind im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH ca. 29.500 Zähler von der gesetzlichen Umbauverpflichtung auf moderne Messeinrichtungen betroffen.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen entnehmen Sie bitte dem „Preisblatt Messstellenbetrieb“. Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt werden.
Die derzeit von uns angebotenen Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt zu entnehmen.
Das Preisblatt wird regelmäßig aktualisiert. Sobald die Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH weitere Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Grundversorgung Strom

Grundversorgungspflicht ist die Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens, in Netzgebieten der allgemeinen Versorgung Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederspannung zu beliefern und zu diesen Bedingungen jeden Haushaltskunden zu versorgen (§ 36 Abs. 1 EnWG).

Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 S. 1 EnWG).

Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, zum 01.07.2021 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

Im Feststellungsverfahren gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Vertrieb der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) für die Kernstadt Bruchsal, Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim, Helmsheim und Büchenau als Grundversorger festgestellt.