Maskenmuffel riskieren 100 Euro Vertragsstrafe

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) passt seine Beförderungsbedingungen an

Maskenverweigerer werden jetzt im Gebiet des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) direkt zur Kasse gebeten. Der KVV passt mit Start zum 23. Oktober seine Beförderungsbedingungen an und nimmt die Maskenpflicht in den sogenannten „Gemeinschaftstarif“ auf. Das geht aus einer Pressemitteilung des KVV vom 6. Oktober hervor. Wer künftig ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen vom Prüfpersonal angetroffen wird, muss mit einer Vertragsstrafe von 100 Euro rechnen. „In Zeiten steigender Infektionszahlen und vor dem Hintergrund, dass die allermeisten Fahrgäste sich an die Regel halten, möchten wir zeigen, dass es null Toleranz gegenüber Maskenmuffeln gibt“, betont KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon. „Es geht darum, Verantwortung gegenüber der eigenen und der Gesundheit der anderen Fahrgäste zu übernehmen. Eine Maske korrekt zu tragen und die Hygiene-Maßnahmen zu beachten, sind das A und O für den ÖPNV – gerade dort, wo Abstand halten nicht immer möglich ist. Wir müssen den Menschen zeigen, dass der Öffentliche Nahverkehr auch in der Corona-Krise die Alternative Nummer 1 zum eigenen Auto ist.“

Aufgrund der Anpassung der Beförderungsbedingungen können die teilnehmenden
Verkehrsunternehmen Verstöße gegen die Maskenpflicht nun selbst ahnden, wofür es bislang keine rechtliche Grundlage gab. Mit dabei sind die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Abellio Rail Baden-Württemberg, die Stadtwerke Baden-Baden, die Verkehrsgesellschaft Rastatt, die Stadtbusverkehr Bruchsal sowie die Busunternehmen Omnibus Hassis, Kraichtal Bus und Friedrich Wöhrle. Damit sind die Innenstadtverkehre und die langlaufenden Stadtbahnverbindungen abgedeckt.

„Bisher haben wir die Fahrgäste ohne Maske lediglich ansprechen, aufklären und auffordern können, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Wer sich weigerte, wurde gebeten, das Fahrzeug zum Schutz der anderen Fahrgäste zu verlassen. Ein Bußgeld konnten aber nur die Kollegen vom Ordnungsamt oder der Polizei verhängen, da hatten wir ohne Passus im Gemeinschaftstarif keine rechtliche Handhabe“, erklärt Mary Joyce. Sie ist Chefin der rund 150 Fahrscheinprüfer, die für die Verkehrsbetriebe Karlsruhe und die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft in Karlsruhe und auf allen Stadtbahnstrecken in der Region unterwegs sind.

Wer sich trotz der Aufforderung durch das Prüfpersonal weigert, eine Maske aufzuziehen, und kein ärztliches Attest vorweisen kann, kann neben der Verhängung einer Vertragsstrafe weiterhin des Fahrzeugs verwiesen werden. Die Kontrolle erfolgt ausschließlich durch die Fahrscheinprüfer. Fahrerinnen und Fahrer haben die Aufgabe, sich auf den Verkehr zu konzentrieren und können auch aufgrund der einzuhaltenden Abfahrtszeiten keine Verstöße gegen die Maskenpflicht ahnden.

Illustration: KVV

Kategorie: Aktuelles Allgemein, Aktuelles Stadtbus
Datum: 7. Oktober 2020
Autor: KVV (Bearbeitung: Thilo Wüstenhagen)