Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme greifen ab März

Die jeweilige Preisbremse gilt ab dem 1. Januar 2023 und wird ab April 2023 automatisch über die monatlichen Abschlagszahlungen verrechnet

Ab 1. März treten die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme in Kraft, mit Hilfe derer die Bundesregierung die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten möchte. Allerdings können die Stadtwerke Bruchsal, wie viele Versorger, die mit ihrem IT-Dienstleister unter Hochdruck an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben arbeiten, den Stichtag 1. März nicht einhalten.

Daher weisen sie ihre Kundinnen und Kunden explizit darauf hin, dass die Preisbremse selbstverständlich ab dem 1. Januar 2023 gilt und ab April 2023 automatisch über die monatlichen Abschlagszahlungen verrechnet wird.

Derzeit werden die Kundenanschreiben in Sachen Gas-, Strom- und Wärmepreisbremsen in enger Abstimmung mit dem IT-Dienstleister noch produktiv getestet, bevor sie finalisiert und zeitnah verschickt werden können. In den Schreiben werden die Stadtwerke Bruchsal ihre Kundinnen und Kunden in den kommenden Tagen über die neuen Abschläge informieren. – Der Bund finanziert die Preisbremsen im Rahmen des 200-Millarden-Euro-Abwehrschirms.

Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum regulären Preis gibt. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der reguläre Preis gezahlt werden. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

Die Strompreisbremse soll darüber hinaus dazu beitragen, dass auch die Stromkosten sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch muss dann der reguläre Preis gezahlt werden. Im März werden diese Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich einmalig einen rückwirkenden Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar erhalten. Um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, übernahm der Bund zudem den Dezember-Abschlag für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen. Hier auf der Homepage der Stadtwerke Bruchsal werden häufig gestellte Fragen zur Strompreisbremse sowie zur Wärme- und Gaspreisbremse beantwortet.

(Quellen: bundesregierung.de, bmwk.de; red. tw|SWB)

Kategorie: Aktuelles Allgemein
Datum: 9. März 2023
Autor: Thilo Wüstenhagen