Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Bruchsal GmbH arbeitet kontinuierlich daran, ihren Webauftritt barrierefrei und für alle Menschen so zugänglich wie möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102, des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Baden-Württemberg (BITV BW) bestmöglich umzusetzen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadtwerke-bruchsal.de.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt und zuletzt am 16.07.2025 überarbeitet. Grundlage sind regelmäßige Selbsttests sowie externe Bewertungen einzelner Komponenten.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus:
- der Norm EN 301 549
- den „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1)” auf Level AA
- und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Unsere Website ist derzeit teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Viele Bereiche sind bereits gut zugänglich, dennoch gibt es vereinzelt Barrieren. Diese möchten wir in Zukunft gezielt abbauen.
Einsatz Barrierefreiheits-Plugin
Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten. Mit diesem können Nutzende die Darstellung der Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen. Die Einstellungen sind über das Männchen-Symbol oder über die Tastenkombination ALT + 1 erreichbar. Alle Funktionen sind auch mit der Tastatur nutzbar. Es lassen sich unter anderem folgende Aspekte einstellen:
- Schriftgröße
- Kontrast
- Hervorhebung von Links
- Aktivierung eines Bildschirmlesers
- Nutzung von Profilen, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren
Da auf diese Weise individuelle Anpassungen möglich sind, wurde auf eine generelle kontrastreichere Gestaltung der Website verzichtet.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Trotz unserer Bemühungen können auf der Website einige Barrieren auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das hier nicht aufgeführt ist.
- Einige Dokumente (PDF-Format) sind derzeit nicht barrierefrei. Dies betrifft insbesondere technische Fachdokumente im Bereich Netze (z. B. technische Anschlussbedingungen, Netznutzungsbedingungen).
- Farbkontraste: Die Hausfarben der Stadtwerke Bruchsal erfüllen nicht in allen Bereichen die Kontrastanforderungen. Für die Anpassung des Kontrastes kann das Plugin von AccessGO verwendet werden.
- Formulare: Einige Labels bei Formularfeldern fehlen (z. B. bei Sicherheitsfeldern wie Honeypot- und Hidden-Feldern oder bei Pop-up-Formularen). Wir haben bereits ein Update beim Hersteller angefragt.
- Alternativtexte: Nicht alle Bilder und grafischen Elemente verfügen über einen Alternativtext.
- ARIA-Markup und Überschriftenauszeichnungen: In einzelnen Bereichen sind kleinere Mängel vorhanden.
- Inhalte in deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache sind nicht verfügbar.
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich Ende 2025 geplant:
- Ergänzung fehlender Labels nach Bereitstellung des Hersteller-Updates
- Nachrüstung fehlender Alternativtexte
- Behebung der bekannten Mängel bei ARIA-Markup und Struktur
- Sukzessiver Austausch weiterer pdfs durch barrierefreie Versionen
Inhalte Dritter
Inhalte Dritter, auf die von unserer Website verwiesen wird (z. B. externe Links), sind möglicherweise nicht barrierefrei. Darauf haben die Stadtwerke Bruchsal GmbH keinen Einfluss.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an:
Sebastian Haag
Schnabel-Henning-Str. 1a
76646 Bruchsal
Tel: 07251/706-105
barrierefreiheit@stadtwerke-bruchsal.de
Kontaktieren Sie uns per Telefon, per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Wenn auch nach Ihrem Feedback an die oben genannte Stelle innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d L-BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Schlichtungsstelle nach § 10d L-BGG
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail: schlichtungsstelle@bfbmb.bwl.de
Internet: https://www.bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.