Barrierefreiheit

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit der Stadtwerke Bruchsal.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Bruchsal GmbH ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.stadtwerke-bruchsal.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige Dokumente (PDF-Format) sind derzeit nicht barrierefrei. Dies betrifft insbesondere technische Fachdokumente im Bereich Netze (z. B. technische Anschlussbedingungen, Netznutzungsbedingungen).
  • Farbkontraste: Die Hausfarben der Stadtwerke Bruchsal erfüllen nicht in allen Bereichen die Kontrastanforderungen. Für die Anpassung des Kontrastes kann das Plugin von AccessGO verwendet werden.
  • Formulare: Einige Labels bei Formularfeldern fehlen (z. B. bei Sicherheitsfeldern wie Honeypot- und Hidden-Feldern oder bei Pop-up-Formularen). Wir haben bereits ein Update beim Hersteller angefragt.
  • Alternativtexte: Nicht alle Bilder und grafischen Elemente verfügen über einen Alternativtext.
  • ARIA-Markup und Überschriftenauszeichnungen: In einzelnen Bereichen sind kleinere Mängel vorhanden.
  • Inhalte in deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache sind nicht verfügbar.

Einsatz Barrierefreiheits-Plugin

Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten. Mit diesem können Nutzende die Darstellung der Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen. Die Einstellungen sind über das Männchen-Symbol oder über die Tastenkombination ALT + 1 erreichbar. Alle Funktionen sind auch mit der Tastatur nutzbar. Es lassen sich unter anderem folgende Aspekte einstellen:

  • Schriftgröße
  • Kontrast
  • Hervorhebung von Links
  • Aktivierung eines Bildschirmlesers
  • Nutzung von Profilen, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren

Da auf diese Weise individuelle Anpassungen möglich sind, wurde auf eine generelle kontrastreichere Gestaltung der Website verzichtet.

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich Ende 2025 geplant:

  • Ergänzung fehlender Labels nach Bereitstellung des Hersteller-Updates
  • Nachrüstung fehlender Alternativtexte
  • Behebung der bekannten Mängel bei ARIA-Markup und Struktur
  • Sukzessiver Austausch weiterer pdfs durch barrierefreie Versionen

Inhalte Dritter

Inhalte Dritter, auf die von unserer Website verwiesen wird (z. B. externe Links), sind möglicherweise nicht barrierefrei. Darauf haben die Stadtwerke Bruchsal GmbH keinen Einfluss.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). Die Erklärung wurde zuletzt am 03.09.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Oder möchten Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an:

Sebastian Haag
Schnabel-Henning-Str. 1a
76646 Bruchsal
Tel: 07251/706-105
barrierefreiheit@stadtwerke-bruchsal.de

Kontaktieren Sie uns per Telefon, per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtwerke Bruchsal GmbH  wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadtwerke Bruchsal GmbH nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Internet: https://www.bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Die Beauftragten für den Kreis Karlsruhe finden Sie auf deren Website.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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