Vom ersten Tag an im neuen Zuhause daheim – unser Umzugsservice
Bei einem Umzug nehmen wir oft alles mit, was uns wichtig ist – dazu gehört auch der Energievertrag mit uns als Ihrem Versorger. Wenn Sie innerhalb unseres Vertriebsgebiets umziehen, ist das für Sie ganz unkompliziert: Sie bleiben unser Kunde und übermitteln uns nur Ihre neuen Daten.
Über unseren Onlineservice Umzug können Sie in einem Rutsch Ihre neue Adresse inklusive Ihrer Zählerstände melden.
So gehen Sie vor und sparen viel Aufwand:
Über unseren Onlineservice Umzug können Sie in einem Rutsch Ihre neue Adresse inklusive Ihrer Zählerstände melden.
Unser Vertriebsgebiet. Wenn Sie hier auch nach Ihrem Umzug wohnen, können Sie einfach bei uns bleiben.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung können Sie den Umzug Ihres Stromvertrags nicht mehr nachträglich melden. Bitte denken Sie daran, uns rechtzeitig Ihren Wohnungswechsel zu informieren. Hierzu haben wir FAQ für Sie zusammengestellt.
Gasverträge sind nicht betroffen, diese können Sie weiterhin bis zu 6 Wochen nach dem Umzug ummelden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Jetzt unseren Umzugsservice nutzen
So einfach geht es
In der Regel ändern wir an Ihrem Vertrag nur Ihre neue Adresse. Falls sich Ihr Verbrauch in der neuen Wohnung voraussichtlich ändern wird (mehr oder weniger Wohnfläche, andere Heizung), teilen Sie uns dies bitte direkt im Umzugsformular mit, damit wir Ihren Abschlagsplan anpassen können.
Worauf sollten Sie achten
Häufige Fragen rund um den Umzug
Ist die Belieferung durch uns an Ihrem neuen Wohnort nicht möglich, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann müssen Sie Ihren Vertrag spätestens 6 Wochen vor Ihrem Auszug bei uns kündigen. Solange Sie innerhalb unseres Vertriebsgebiets umziehen und wir Sie weiter zu denselben Konditionen wie bisher versorgen können, bleiben Sie unser Kunde.
Für die Umzugsmeldung nutzen Sie bitte unser Umzugsformular. Dazu benötigen Sie
- Name, Kundennummer und Vertragskontonummer
- Einzugsdatum in die neue Wohnung, Auszugsdatum aus der alten Wohnung
- Anschrift der alten und neuen Wohnung
- Bei Stromverträgen: Marktlokations-ID der alten und neuen Wohnung
- Zählernummern der alten und neuen Wohnung
Außerdem brauchen wir den Anfangszählerstand in der neuen Wohnung und den Schlusszählerstand in der alten Wohnung. Da Sie den Umzug möglicherweise vor der Wohungsübergabe melden, können Sie die Zählerstände auch unabhängig melden.
In der Regel ändern wir an Ihrem Vertrag nur Ihre neue Adresse. Falls sich Ihr Verbrauch in der neuen Wohnung voraussichtlich ändern wird (mehr oder weniger Wohnfläche, andere Heizung), teilen Sie uns dies bitte direkt im Umzugsformular mit, damit wir Ihren Abschlagsplan anpassen können.
Sie haben bereits einen Stromvertrag mit uns und wollen sich zusätzlich mit Gas beliefern lassen? Dann nutzen Sie unseren Tarifrechner und wählen Sie einen passenden Gastarif aus.
Sie teilen uns im Umzugsformular die Adresse für die Schlussabrechnung mit, die wir Ihnen auf Wunsch gern auch per Mail zusenden. Mit Hilfe der genannten Zählerstände können wir Ihren exakten Verbrauch bestimmen. Nach Ihrem Umzug erhalten Sie dann zeitnah die Schlussrechnung für Ihre Strom-/Gas-/Wärmeversorgung in Ihrer bisherigen Wohnung per Post oder auf Wunsch auch per E-Mail.
Ja! Keine Sorge, Sie werden jederzeit mit Strom versorgt – auch während der Umstellung oder bei verspäteter Anmeldung. In diesen Fällen versorgt Sie vorübergehend der örtliche Grundversorger (in unsrem Netzgebiet wir selbst) im Rahmen der Grundversorgung.
Häufige Fragen zu Fristen rund um den Umzug
Nein. Durch eine Gesetzesänderung können Ein- und Auszüge bei Stromverträgen nicht mehr rückwirkend gemeldet und bearbeitet werden.
Das bedeutet für Sie: Umzug rechtzeitig vor dem Termin melden – am besten 14 Tage im Voraus. Egal, ob Ein- oder Auszug, die Fristen sind grundsätzlich gleich, allerdings unterscheiden sich die Konsequenzen bei verspäteter Meldung.
Gasverträge können dagegen weiterhin auch nach dem Umzug gemeldet und bearbeitet werden.
Keine Sorge, bei uns bleiben Sie immer voll versorgt. Wird Ihr Einzug in eine neue Wohnung zu spät gemeldet, werden Sie zunächst automatisch durch den örtlichen Grundversorger (also in unserem Netzgebiet von uns) im Rahmen der sog. Grundversorgung beliefert. Das ist in der Regel deutlich teurer als unsere übrigen Stromtarife. Sobald Sie Ihren Umzug melden, können Sie wieder zu Ihrem bisherigen Tarif zurückkehren – allerdings nicht mehr rückwirkend.
Wird Ihr Auszug aus Ihrer bisherigen Wohnung nicht oder zu spät gemeldet, endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Auszug, sondern er läuft weiter. Damit sind Sie weiterhin für den Stromverbrauch in Ihrer ehemaligen Wohnung verantwortlich, auch wenn diese möglicherweise längst wieder vermietet ist. Im schlimmsten Fall bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen. Daher empfehlen wir Ihnen, den Auszug und Ihren Zählerstand rechtzeitig zu melden.
Falls Sie den Zählerstand verspätet melden, wird der Verbrauch in der Zwischenzeit geschätzt. Ihnen wird dann der geschätzte Verbrauch der Tage zugerechnet, in denen Sie dort gewohnt haben. Am sichersten ist es, wenn Sie den Zählerstand gleich bei der Schlüsselübergabe notieren. Diesen können Sie uns auch ein paar Tage später noch melden.
Nein, von dem neuen Gesetz sind nur Stromverträge betroffen. Gasverträge können weiterhin noch einige Wochen nach dem Einzug umgemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, zeitnah den Umzug und vor allem die Zählerstände zu melden, damit wir Ihren Verbrauch in der Abschlussrechnung klar von dem der Vor- und Nachmieter trennen können.
Nur wenn ein Einzug rechtzeitig angekündigt wird, kann der Einziehende seinen bisherigen Tarif weiter nutzen oder übergangslos in einen neuen Vertrag wechseln. Wird ein Einzug zu spät gemeldet, erfolgt die Belieferung zunächst automatisch durch den örtlichen Grundversorger. Das ist für den Mieter in der Regel teurer als beim Wunschversorger.
Wird ein Auszug nicht oder zu spät gemeldet, endet der Vertrag des (Vor)Mieters nicht automatisch mit dem Umzug, sondern er läuft weiter. Damit ist der Vormieter weiterhin für den Stromverbrauch in seiner ehemaligen Wohnung verantwortlich, auch wenn diese möglicherweise längst wieder vermietet ist. Im schlimmsten Falle bleibt der Vormieter auf diesen Kosten sitzen oder es kommt zu unnötigen Konflikten zwischen dem Vormieter und Ihnen als Vermieter.
Häufige Fragen rund um die Marktlokations-ID
Die MaLo-ID ermöglicht die eindeutige Identifikation Ihres Stromanschlusses und hat deshalb eine Schlüsselrolle beim schnellen und reibungslosen Stromanbieterwechsel inne. Nur mit Angabe dieser 11-stelligen Kennung beim Vertragsabschluss kann Ihre Umzugsmeldung schnell und zuverlässig bearbeitet werden.
Sie ziehen gerade um und kennen die MaLo-ID in Ihrem neuen Zuhause nicht? Erfragen Sie die MaLo-ID beim Eigentümer, Vermieter oder Vormieter. Oftmals ist die MaLo-ID auch im Übergabeprotokoll bei der Schlüsselübergabe vermerkt. Sollte das nicht der Fall sein, können sie die MaLo-ID über Ihre Zählernummer beim Netzbetreiber anfordern oder wir erledigen das für Sie.
Ihre MaLo-ID finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Sollte Ihnen Ihre MaLo-ID nicht bekannt sein, geben Sie bitte stattdessen Ihre Zählernummer und Adresse an. Wir bringen die MaLo-ID dann beim Netzbetreiber für Sie in Erfahrung. Das kann allerdings die Bearbeitung Ihres Antrages verzögern.