Netzanschluss beantragen oder ändern
Sie bauen ein Haus und möchten an das örtliche Versorgungsnetz angeschlossen werden? Sie stellen Ihre Heizung auf Fernwärme um? Oder Sie brauchen einen Gasanschluss? Dann sind Sie hier richtig.
Netzanschluss beantragen – schnell und bequem im Netzportal
Sie können sowohl einen Neuanschluss als auch die Veränderung eines bestehenden Anschlusses (Umverlegung, Trennung) direkt online in unserem Netzportal beantragen. Dort können Sie nach einmaliger Registrierung den Anschluss für Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und/oder Telekommunikation beantragen – der Prozess ist für alle gleich.
Vorteile im Netzportal
Registrieren Sie sich jetzt
Beantragen Sie Ihren Neuanschluss oder ändern Sie Ihren bestehenden Anschluss einfach online.
Netzanschluss beantragen: So geht es

Schritt 1
Antrag online starten
Registrieren Sie sich im Netzportal. Nun wählen Sie Netzanschluss und danach Neu-Anschluss. Nun können Sie Netzanschluss Standard Strom/Gas/Wasser/Fernwärme anklicken.


Schritt 2
Anschlussort und Gebäudeart wählen
Geben Sie die Adresse des Anschlussorts und die gewünschten Anschlüsse (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Telekommunikation) ein. Wählen Sie zwischen Neubau und Bestandsgebäude und die Art des Gebäudes (Wohngebäude, Gewerbe, öffentlich), die Zahl der Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten und ob es einen Keller gibt.


Schritt 3
Unterlagen hochladen
Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt ins Netzportal: Für Neubauten ein EG-/KG-Grundriss- und ein Lageplan (1:500, bei Wasseranschluss mit Textteil); bei Bestandsgebäuden reicht eine Skizze oder ein Google-Maps-Ausschnitt, um die gewünschte Lage des Netzanschlusses kenntlich zu machen. Sie können auch weitere Unterlagen, Fotos oder Anmerkungen ergänzen.

Schritt 4
Angaben zu Ihrem Netzanschluss
Wählen Sie je nach Anschlusswunsch die gewünschte Anschlussleistung für Strom (Standard oder erhöht für Wallbox/Wärmepumpe), die Nennwärmeleistung und die geplanten Gasgeräte für Erdgas, den vorgesehenen Spitzendurchfluss für Wasser und die Nennwärmeleistung für Fernwärme.

Schritt 5
Wunschtermin und Kundendaten
Geben Sie den gewünschten Umsetzungstermin an. Sie müssen mit einer Vorlaufzeit von ca. 3 Monaten rechnen. Bei Neubauten erstellen wir die Netzanschlüsse nach Eindeckung des Daches und Einbau der Fenster sowie der erforderlichen Baufreiheit. Geben Sie dann die Kontaktdaten des Anschlussnehmers und (falls abweichend) die des Grundstückeigentümers, des Antragstellers und des Ansprechpartners für die Baumaßnahme an.


Schritt 6
Absendung und Angebot
Sie erhalten die Zusammenfassung der Daten. Dann wählen Sie Weiter zur Anfrage. Sie finden den Antrag nun in Ihrem Warenkorb und können ihn dort abschicken. Sie bekommen eine Bestätigungsmail. Unsere Mitarbeiter prüfen nun Ihren Antrag. Wenn alles korrekt ist, werden Sie per Mail informiert, dass der Auftrag nun in Bearbeitung ist. Falls etwas fehlt, fragen wir nach. Danach erstellen wir innerhalb von 6 Wochen ein Angebot für Sie, das Sie per E-Mail und im Netzportal erhalten.


Schritt 7
Auftragserteilung
Unterschreiben Sie das Angebot und senden Sie es per E-Mail an uns zurück. Eine Online-Beauftragung ist noch nicht möglich. Wenn die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind, machen Sie einen Ortstermin mit uns aus. Danach schlagen wir Ihnen einen Ausführungstermin vor, in der Regel innerhalb von 8 Wochen.

Schritt 8
Anschluss
Unsere Mitarbeiter installieren die Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärme-Netzanschlüsse in Abstimmung mit Ihren Bauunternehmen. Je nach Komplexität dauern die Arbeiten zwischen 1 Tag und 1 Woche. Wir bleiben während des gesamten Projekts mit Ihnen in Kontakt. Nach der Fertigstellung der Anschlüsse erhalten Sie eine Abrechnung von uns.
Zählersetzung und Lieferverträge
Nachdem Ihre Immobilie an das jeweilige Netz angeschlossen wurde, wird noch ein entsprechender Zähler eingebaut. Dies wird von Ihrem Installateur beauftragt. Sobald der Zähler installiert ist, startet Ihre Versorgung.
Wenn Sie beispielsweise einen Strom- oder Gasanschluss erstellt haben, denken Sie bitte daran, einen ensprechenden Liefervertrag abzuschließen. Ansonsten werden Sie vom ersten Tag an über die Grundversorgung beliefert.
Die Leistungsgrenze bei Standard-Netzanschlüssen
Bis zu dieser Leistung können Sie Ihren Netzanschluss als Privatperson selbst beauftragen. Netzanschlüsse mit größeren Leistungen müssen direkt über eine Installateurin oder einen Installateur angemeldet werden.
Strom | 50 kW |
Gas | 100 kW |
Trinkwasser | 4 m³/h |
Fernwärme | 200 kW |
Unser Netzgebiet
In den genannten Ortsteilen können Sie den Netzanschluss über uns beantragen. In den umliegenden Gebieten wenden Sie sich bitte an den jeweils zuständigen Netzbetreiber.
Änderungen an meinem Netzanschluss
Wenn Ihre Immobilie bereits fertiggestellt ist, kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, die Netzanschlüsse noch einmal zu ändern. Dazu gehören Verlegungen der Leitungstrassen oder die Stillegung des Netzanschlusses.
Beim Einbau bestimmter stromintensiver Geräte wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Klimageräte ist es manchmal notwendig, eine Leistungserhöhung des Stromanschlusses vorzunehmen. Das läuft bei uns über die Anfrage zum Einbau eines meldepflichtigen Geräts in unserem Netzportal und muss nicht als Änderung am Netzanschluss beantragt werden.
Änderung der Leitungstrassen
Sie planen ein weiteres Bauvorhaben, z.B. einen Anbau, eine Garage oder Umgestaltung Ihres Vorgartens. Wenn die Netzanschlusskabel dabei überbaut oder beschädigt werden können, beantragen Sie bitte im Netzportal eine Umverlegung.
In einem solchen Fall suchen wir mit Ihnen gemeinsam eine geeignete Lösung und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Dazu laden Sie im Netzportal einen Lageplan hoch, in dem die gewünschte neue Lage der Netzanschlusskabel eingezeichnet ist. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und legen Sie bei Bedarf noch einen Grundrissplan bei. Wir kommen dann auf Sie zu, eventuell ist eine Begehung vor Ort nötig. Dann bekommen Sie Ihr Angebot im Netzportal.
Falls Sie nicht wissen, wo genau die Leitungen auf Ihrem Grundstück verlaufen, holen Sie bei uns eine Leitungsauskunft ein.
Trennung oder Rückbau des Netzanschlusses
Sie steigen von einer Gasheizung auf Fernwärme um und brauchen keinen Gasanschluss mehr? Oder Sie reißen Ihr Gebäude ganz ab? Dann müssen Sie im Netzportal eine Trennung der Netzanschlüsse beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten im Netzportal, damit es nicht zu Beschädigungen oder einem Leck kommt. Wir benötigen für eine Trennung eine Vorlaufzeit, um die Baumaßnahmen zu planen.
Sie brauchen uns im Netzportal nur die Adresse des Gebäudes und die gewünschte Trennungsmaßnahme zu nennen. Auf Wunsch können Sie genauere Beschreibungen beifügen, ein Bauplan ist aber nicht notwendig.
Einige häufige Fragen zu diesem Thema haben wir in unseren FAQ zusammengestellt.
Anschluss an das Telekommunikationsnetz
Wir haben eine Kooperation mit der Telekom Deutschland. Darüber können Sie Ihre Immobilie auch gleich an das Telekommunikationsnetz anschließen lassen. Der Antrag und die Angebotserstellung laufen über die Telekom, Sie können den Antrag ebenfalls online stellen:
Bitte geben Sie in dem Online-Formular neben Ihren persönlichen Angaben noch Folgendes ein:
Firmenname Kooperationspartner: Stadtwerke Bruchsal GmbH
Kooperationspartner Code: 9119
Im Anschluss daran erhalten Sie von der Telekom eine Auftragseingangsbestätigung per E-Mail. Kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Telekom zustande, koordinieren wir die Ausführung des Telekommunikationsanschlusses gemeinsam mit den übrigen Netzanschlüssen.

Ihr Kontakt zu uns
Baukostenzuschuss
Wenn Sie sich an das öffentliche Versorgungsnetz anschließen lassen, müssen Sie einen gesetzlich festgelegten Baukostenzuschuss zahlen. Es ist Ihr Anteil für den Ausbau des allgemeinen Netzes, das wir als Netzbetreiber zur Verfügung stellen. Auch wenn Sie einen bestehenden Netzanschluss ändern, zum Beispiel die Leistung erhöhen, wird der Zuschuss erhoben.
Die Höhe der Kosten sind in der Niederspannungsanschlussverordnung, der Niederdruckanschlussverordnung, der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme festgelegt. Eine erstmalige Strom-Anschlussleistung von bis zu 30 kW ist vom Baukostenzuschuss befreit, bei Wasser gibt es keine Freigrenzen. In unserem Netzgebiet erheben wir für Gas zurzeit keinen Baukostenzuschuss.
Wir sind verpflichtet, den Baukostenzuschuss in Ihrer Abrechnung für den Netzanschluss gesondert auszuweisen.
Häufige Fragen
Der Netz- oder Hausanschluss stellt die Verbindung zwischen der Anlage des Kunden und dem Energie- und Wassernetz der Stadtwerke Bruchsal her. Er startet bei den Hauptleitungen auf der Straße und endet bei der Stromversorgung an den Sicherungen im Hausanschlusskasten, bei der Gas- und Wasserversorgung an der ersten Absperrvorrichtung auf Ihrem Grundstück.
Der Netzanschluss ist Eigentum des zuständigen Netzbetreibers.
Da es zahlreiche Unternehmen im Bereich Breitband und Telekommunikation gibt, die in unserem Netzgebiet aktiv sind, können wir nicht zu jedem von ihnen Informationen bereitstellen. Wir werden nicht informiert, welches Unternehmen in Ihrer Straße Leitungen verlegt.
Verschiedene Anbieter wie die Telekom bieten eine Trassenauskunft an. Mit der Telekom haben wir eine Kooperation: Wenn Sie den Anschluss darüber beantragen, können wir die Kabel gemeinsam mit dem Netzanschluss verlegen.
Damit wir mit den Bauarbeiten beginnen können, müssen Sie uns über unser Netzportal beauftragen. Außerdem müssen folgende bauliche Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Wände, an die der Netzanschluss angebracht werden soll, müssen fertiggestellt und ebenflächig sein.
- Der Weg zu Ihrem Haus muss frei zugänglich sein, es dürfen weder Baugerüste noch andere Hindernisse vorhanden sein.
- Das Haus muss abschließbar sein.
- Der Zugang zum Gebäude muss für uns gewährleistet werden.
- Die Geländehöhe muss fertiggestellt sein und darf nach der Verlegung um nicht mehr als 20 cm geändert werden.
Für die notwendigen Erdarbeiten auf Ihrem privaten Grundstück können Sie auch ohne zusätzliche Genehmigung Eigenleistungen erbringen. Diese müssen allerdings fachkundig ausgeführt sein und nach Vorgabe des beteiligten Versorgungsunternehmens erfolgen. Darüber hinaus müssen sie pünklich zum vereinbarten Termin fertiggestellt werden. Die Details können wir bei der gemeinsamen Besichtigung vor Ort klären. Einsparungen, die dadurch entstehen, werden Ihnen in unserem Angebot für die Netzanschlüsse ausgewiesen.
Änderungen am Netzanschluss sind meist dann nötig, wenn Sie weitere Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück planen. Wenn Sie beispielsweise eine Garage, einen Anbau oder einen Carport planen, ist es möglich, dass die Bauarbeiten die Netzanschlüsse beschädigen würden. Dann können Sie beantragen, dass wir diese verlegen.
Bitte beachten Sie: Als Netzbetreiber sind wir nur für die Anschlusskabel bis zu Ihrem Hausanschlusskasten verantwortlich. Die Leitungen innerhalb Ihrer Immobilie sind Ihr Eigentum und können von einem zugelassenen Installateur ohne Beauftragung verlegt oder erneuert werden.
Bei einer temporären Stilllegung bauen wir in Ihrer Kundenanlage den Zähler und den Gasregler aus und verschließen den Netzanschluss in Ihrem Gebäude.
Aus Sicherheitsgründen ist bei dieser Variante eine regelmäßige Wartung und Überprüfung des Netzanschlusses notwendig, die Kosten verursacht. Mit dieser Variante haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Erdgaslieferung wieder zu aktivieren.
Wenn wir den Fernwärme-Netzanschluss verlegen, ist es nicht automatisch möglich, den Gasanschluss zurückzubauen. Es handelt sich um zwei individuelle Netze, die oft nicht genau an der gleichen Stelle verlegt sind.
Bitte beauftragen Sie den Fernwärmeanschluss und den Rückbau des Gasanschlusses beide in unserem Netzportal. Weisen Sie in beiden Anträgen darauf hin, dass Sie den jeweils anderen ebenfalls gestellt haben. Wenn wir eine Möglichkeit sehen, bei den Erdarbeiten einen gemeinsamen Auftrag zu vergeben, informieren wir Sie. Aber da es sich um zwei Netze mit unterschiedlichen Anforderungen handelt, können wir das erst im Einzelfall prüfen.
Falls Sie bereits beim Abriss wissen, dass es eine Neubebauung geben wird, müssen die Netzanschlüsse nicht vollständig zurückgebaut werden. Sie können mindestens an der Grundstückgrenze bestehen bleiben, beispielsweise um Baustrom oder Bauwasser zu liefern.
Wichtig ist, dass die Netzanschlüsse nicht durch Abriss- oder Bauarbeiten beschädigt werden. Bitte weisen Sie daher beim Antrag auf Trennung des Netzanschlusses im Netzportal darauf hin, dass wieder neu gebaut werden soll. Wir prüfen dann individuell, ob und in welchem Umfang wir die Kabel im Boden lassen können.
Als Netzbetreiber bauen wir das allgemeine Leitungsnetz für Sie aus und finanzieren es somit vor. Wenn Sie den Anschluss dann nutzen, stellen wir Ihnen diese „Vorfinanzierung“ in Rechnung. Damit ist der Baukostenzuschuss Ihr Anteil am Ausbau des öffentlichen Netzes.
Die Höhe der Baukostenzuschüsse ist gesetzlich geregelt, über die Niederspannungsanschlussverordnung (§11) für Strom und die AVB Wasser V für Wasseranschlüsse, über die Sie als Haushaltskunde angeschlossen werden. Für Gasanschlüsse erheben die Stadtwerke Bruchsal aktuell keinen Baukostenzuschuss.
Der Baukostenzuschuss (BKZ) wird zuerst für den Bau des Netzanschlusses erhoben. Wird der bestehende Netzanschluss verändert, beispielsweise duch eine Leistungserhöhung oder einen Wechsel der Anschlussebene, wird der Baukostenzuschuss auf die zusätzliche Leistung erhoben. Dabei ist es unerheblich, ob dafür Baumaßnahmen notwendig sind oder nicht.
Der Baukostenzuschuss wird getrennt von Kosten für Änderungs- oder Verstärkungsarbeiten an Ihrem Netzanschluss berechnet und in der Abrechnung gesondert ausgewiesen. Die Gegenleistung hierfür: Wir als Netzbetreiber verpflichten uns, Ihnen die angemeldete Leistung an Ihrem Grundstück auch zur Verfügung zu stellen und das Netz dementsprechend zu planen, auszubauen und zu regeln.