Unser Stromnetz

Alle wichtigen Daten und Fakten zu unserem Stromnetz auf einen Blick.

Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Wir stellen Ihnen nachfolgende Unterlagen/Formulare für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen kostenfrei zur Verfügung. Wir übernehmen allerdings für die Aktualität und die Richtigkeit der Formulare keine Haftung.

Netzstrukturdaten

Strukturdaten per 31.12.2023

Netzgebiet
Geographische Fläche des Netzgebietes93 km²
Versorgte Fläche des Netzgebietes18 km²
Einwohner des Netzgebietes47.403
Stromkreislänge der Freileitungen
Mittelspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)209,0 km
Niederspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)389,0 km
Stromkreislänge der Kabel
Mittelspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)209,0 km
Niederspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)389,0 km
Installierte Leistung der Umspannungsebene
Umspannung HS/MS111,50 MVA
Umspannung MS/NS311,19 MVA
Anzahl der Entnahmestellen
Umspannung HS/MS4 Stück
Mittelspannung166 Stück
Umspannung MS/NS203 Stück
Niederspannung29.575 Stück
Netzverluste je Spannungsebene
Umspannung HS/MS0,43 %
Mittelspannung0,67 %
Umspannung MS/NS0,30 %
Niederspannung1,17 %
Entnommene Jahresarbeit der Kunden
Umspannung HS/MS
55.018 MWh
Mittelspannung88.278 MWh
Umspannung MS/NS21.405 MWh
Niederspannung92.787 MWh
Summe aller Einspeisungen je Spannungsebene
Umspannung HS/MS144,710 MWh
Mittelspannung18.487,492 MWh
Umspannung MS/NS5.441,984 MWh
Niederspannung12.278,797 MWh
Verlustenergie
Menge der Verlustenergie6.745 MWh
Preis der Verlustenergie19,86 ct/kWh
Summenlast der Netzverluste2,29 MW
Zeitgleiche Jahreshöchstlast (inkl. Einspeisungen)45,2 kW
Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene45,24 MW
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene228.282 MWh
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden45.240 MW

Grundversorger

Grundversorgungspflicht ist die Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens, in Netzgebieten der allgemeinen Versorgung Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederspannung zu beliefern und zu diesen Bedingungen jeden Haushaltskunden zu versorgen (§ 36 Abs. 1 EnWG). Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 S. 1 EnWG).

Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, zum 01.07.2024 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

Im Feststellungsverfahren gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Vertrieb der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) für die Kernstadt Bruchsal, Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim, Helmsheim und Büchenau als Grundversorger festgestellt.

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