Wärmepumpe richtig anmelden

Was müssen Sie bei der Anmeldung der Wärmepumpe beachten? Hier finden Sie alle nötigen Informationen.

Wärmepumpe anmelden - So geht's richtig.

Sie planen die Installation einer Wärmepumpe und möchten wissen, wie der Anschluss an das Stromnetz erfolgt? Auf dieser Seite führen wir Sie durch den Prozess, erklären die wichtigsten Voraussetzungen und erläutern die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Neuregelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ihr Partner: Der Fachbetrieb: Die Installation und den Anschluss Ihrer Wärmepumpe übernimmt ein qualifizierter Elektro- oder Heizungsfachbetrieb.
  • Anmeldung bei uns: Jede Wärmepumpe muss bei der Inbetriebnahme bei uns angemeldet werden. Das erledigt in der Regel Ihr Fachbetrieb für Sie.
  • § 14a EnWG – Gut zu wissen: Seit 2024 gibt es neue Regeln für steuerbare Geräte wie Wärmepumpen, die Ihnen finanzielle Vorteile bringen können.
  • Zählerfrage: Separater Zähler für die Wärmepumpe? Mit einem speziellen Wärmepumpentarif können Sie möglicherweise Stromkosten sparen. Wenn Sie dazu eine Beratung wünschen, nutzen Sie bitte das Formular:
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Hier finden Sie alle Hinweise zu unserem » Datenschutz.
 

Schritt-für-Schritt: So melden Sie Ihre Wärmepumpe an

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Schritt 1

Antragstellung Netzportal:

Ihr Elektrofachbetrieb stellt in unserem Netzportal eine Voranfrage zum Einbau einer Wärmepumpe.

  • Kleinere Wärmepumpen bis 11 kW elektrische Aufnahmeleistung sind meldepflichtige Geräte.
  • Größere Wärmepumpe mehr als 11 kW elektrische Aufnahmeleistung sind genehmigungspflichtig. Sie müssen zwingend vom Netzbetreiber genehmigt werden.
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Schritt 2

Netzprüfung durch den Netzbetreiber:

Nach Eingang Ihrer Voranfrage prüfen wir, ob Ihr bestehender Netzanschluss die zusätzliche Leistung für die geplante Wärmepumpe bereitstellen kann.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns die entsprechende Einbaufreigabe. Sollten nicht alle Voraussetzungen erfüllt sein, informieren wir Sie über die möglichen Maßnahmen, mit denen der Einbau der Wärmepumpe dennoch realisiert werden kann.

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Schritt 3

Einbau/Installation/Inbetriebnahme:

Ihr Heizungsfachbetrieb installiert Ihre Wärmepumpe, Ihr Elektrofachbetrieb kümmert sich um den elektrischen Anschluss.

Die Inbetriebnahme wird in Form einer „Einbaumeldung“ über das Netzportal gemeldet.

Was hat § 14a EnWG mit meiner Wärmepumpe zu tun?

Was bedeutet der §14a EnWG:

Seit dem 1. Januar 2024 werden Stromgeräte wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Klimaanlagen mit einer Leistung über 4,2 kW als sogenannten steuerbare Verbrauchseinrichtungen bezeichnet.

Diese Anlagen müssen bei drohender Netzüberlastung steuerbar sein, sodass ihre Leistung vorübergehend reduziert werden kann. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt allerdings stets verfügbar.

Welche Wärmepumpen sind betroffen?

Die Regelung §14a EnWG gilt für alle Wärmepumpen, die seit dem 01.Januar 2024 neu eingebaut wurden.

Voraussetzung dafür ist, dass die Wärmepumpe beim Netzbetreiber gemeldet und genehmigt wurde. Moderne Wärmepumpen sind in der Regel bereits technisch so ausgestattet, dass sie extern gesteuert werden können.

Was brauchen Sie dafür?

Damit Ihre Wärmepumpe steuerbar ist, wird eine Kombination aus intelligenter Messtechnik (Smart Meter) und einer sogenannten Steuerbox benötigt. Diese Technik ist entweder schon im Gerät verbaut oder wird nachträglich ergänzt. Sie ermöglicht es, die Leistung nur im Ernstfall und nur für kurze Zeiträume extern zu drosseln – und danach automatisch wieder auf das normale Niveau zurückzusetzen. Die Installation und Einrichtung dieser Technik übernimmt Ihr Elektrofachbetrieb.

Welche Vorteile haben Sie?

Sie profitieren dauerhaft von niedrigeren Netzentgelten – allein dadurch, dass Ihre Wärmepumpe im Bedarfsfall steuerbar ist. Es muss also gar nicht tatsächlich eingegriffen werden, damit Sie die Vergünstigung erhalten. Eine Drosselung erfolgt nur bei einer tatsächlichen Netzüberlastung.

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