Gesetzliche Änderungen in der Belieferung der Kunden mit Strom ab 06. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 wird der sog. 24-Stunden-Lieferantenwechsel zum gesetzlichen Standard in Deutschland (§ 20a Absatz 2EnWG). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gibt vor, dass die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein muss. Sobald sich ein Kunde für einen neuen Energielieferanten entscheidet, sind die beteiligten Marktteilnehmer verpflichtet, die notwendigen elektronischen Marktmeldungen werktags innerhalb von 24 Stunden auszutauschen und zu bearbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt vorliegen. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die sog. Marktlokations-ID (MaLo-ID).

Warum spielt die Marktlokations-ID ab jetzt eine zentrale Rolle?

Die MaLo-ID ermöglicht die eindeutige Identifikation Ihres Stromanschlusses und hat deshalb eine Schlüsselrolle beim schnellen und reibungslosen Stromanbieterwechsel inne. Nur mit Angabe dieser 11-stelligen Kennung beim Vertragsabschluss kann der 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig gestartet werden.

Wichtig:

  • Die Angabe der Zählernummer allein ist künftig nicht mehr ausreichend, um den Wechsel Ihres Energieversogers zu starten.
  • Nur die MaLo-ID identifiziert Ihren Stromanschluss eindeutig (vergleichbar mit der IBAN Ihres Bankkontos). Die MaLo-ID ist auf Ihrer letzten Jahresabrechnung vermerkt.
  • Sie ziehen gerade um und kennen die MaLo-ID in Ihrem neuen Zuhause nicht?  Erfragen Sie die MaLo-ID beim Eigentümer, Vermieter oder Vormieter.  Oftmals ist die MaLo-ID auch im Übergabeprotokoll bei der Schlüsselübergabe vermerkt. Sollte das nicht der Fall sein, können sie die MaLo-ID über Ihre Zählernummer beim Netzbetreiber anfordern oder wir erledigen das für Sie.

Unser Tipp: Halten Sie Ihre MaLo-ID bei Vertragsabschluss bereit. Damit stellen Sie sicher, dass Sie die Information über den frühestmöglichen Liefertermin schnellstmöglich erhalten.

Nachstehend haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt!

 

Sie sind Kunde?

Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Sie?

Mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel erhalten Sie künftig deutlich schneller eine Rückmeldung, ab wann die Stromversorgung durch den neuen Anbieter starten kann. Denn sobald Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, stimmen sich die beteiligten Marktteilnehmer – konkret: Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Liefertermin ab und teilen Ihnen diesen mit.

Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Sie innerhalb von 24 Stunden den Anbieter wechseln können. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags bleiben bestehen. Die Neuerung betrifft allein den technischen Ablauf im Hintergrund – nicht den vertraglichen Beginn.

 

Was ändert sich für Sie bei einem Umzug?

Ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet und bearbeitet werden. Das heißt für Sie:

Das bedeutet: Umzug rechtzeitig vor dem Termin melden – am besten 14 Tage im Voraus, Egal, ob Ein- oder Auszug, die Fristen sind grundsätzlich gleich, allerdings unterscheiden sich die Konsequenzen bei verspäteter Meldung:

Einzug

Wird ein Einzug zu spät gemeldet, erfolgt die Belieferung zunächst automatisch durch den örtlichen Grundversorger. Das ist in der Regel teurer als bei Ihrem Wunschversorger.

Auszug

Wird ein Auszug nicht oder zu spät gemeldet, endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Umzug, sondern er läuft weiter. Damit sind Sie weiterhin für den Stromverbrauch in Ihrer ehemaligen Wohnung verantwortlich, auch wenn diese möglicherweise längst wieder vermietet ist. Im schlimmsten Falle bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen.

 

Keine Änderungen beim Lieferantenwechsel GAS

Die Regelungen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel gelten ausschließlich für Stromverträge. Bei Gasverträgen ändert sich nichts, d.h. die bisherigen Abläufe gelten unverändert weiter.

 

Sie sind Vermieter?

Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Sie?

Ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet und bearbeitet werden. Das heißt für Sie: Umzüge rechtzeitig vor dem Termin melden – am besten 6 Wochen, mindestens aber14 Tage im Voraus.

Egal, ob Ein- oder Auszug – die Fristen sind grundsätzlich gleich, allerdings unterscheiden sich die Konsequenzen bei verspäteter Meldung:

 

Einzug

Nur wenn ein Einzug rechtzeitig angekündigt wird, kann der Einziehende seinen bisherigen Tarif weiter nutzen oder übergangslos in einen neuen Vertrag wechseln. Wird ein Einzug zu spät gemeldet, erfolgt die Belieferung zunächst automatisch durch den örtlichen Grundversorger. Das ist für den Mieter in der Regel teurer als beim Wunschversorger.

Auszug

Wird ein Auszug nicht oder zu spät gemeldet, endet der Vertrag des (Vor)Mieters nicht automatisch mit dem Umzug, sondern er läuft weiter. Damit ist der Vormieter weiterhin für den Stromverbrauch in seiner ehemaligen Wohnung verantwortlich, auch wenn diese möglicherweise längst wieder vermietet ist. Im schlimmsten Falle bleibt der Vormieter auf diesen Kosten sitzen oder es kommt zu unnötigen Konflikten zwischen dem Vormieter und Ihnen als Vermieter.

 

Warum spielt die Marktlokations-ID ab jetzt eine zentrale Rolle?

Die MaLo-ID ermöglicht die eindeutige Identifikation des jeweiligen Stromanschlusses und hat deshalb eine Schlüsselrolle beim schnellen und reibungslosen Stromanbieterwechsel inne. Nur mit Angabe dieser 11-stelligen Kennung beim Vertragsabschluss kann der 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig gestartet werden.

Im Interesse Ihrer Mieter sollte die MaLo-ID unbedingt im Übergabeprotokoll bei der Schlüsselübergabe vermerkt sein, im besten Fall teilen sie dem Mieter die MaLo-ID bereits bei Abschluss des Mietvertrages mit.

 

Keine Änderungen beim Lieferantenwechsel GAS

Die Regelungen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel gelten ausschließlich für Stromverträge. Bei Gasverträgen ändert sich nichts, d.h. die bisherigen Abläufe gelten unverändert weiter.

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