Stromnetz
Netznutzungsvertrag Strom
Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter Information DSGVO.
Netzanschluss
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere aufgrund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behalten wir uns, wo nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde erforderlich, vor.
Allgemeine Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag
Netzanschluss/Netzzugang an unser Niederspannungsnetz: Für den Netzanschluss bzw. Netzzugang gelten die folgenden Bestimmungen:
- Anlage 1: Schaltbild Nachtspeicherheizung mit Tagnachladung
- Anlage 2: Schaltbild Steuerleitungsklemme Nachtspeicherheizung
- Anlage 3: Schaltbild Wärmepumpenanlage
- Anlage 4: Schaltbild Wandleranlage 250 – 400 A
- Anlage 5.1: Anmeldung Netzanschluss
- Anlage 5.2: Inbetriebsetzung
- Anlage 5.3: Anmeldung_Ladeeinrichtungen_für_Elektrofahrzeuge
- Anlage 6: Auftrag zur Durchführung von Netzuntersuchungen
- Anlage 7: Einsatz von Einspeisezählern bei Anlagen 10 kW und 40 kW
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)
Netzentgelte Strom
Die Netzzugangsentgelte und deren Berechnung ergeben sich aus dem von den Stadtwerken Bruchsal veröffentlichten Preisblättern für den Netzzugang in der jeweils geltenden Fassung.
Die gültigen Preisblätter stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.
- Netznutzungsentgelte_Strom_2023
- Netznutzungsentgelte_Strom_2022
- Netznutzungsentgelte_Strom_2021
- Netznutzungsentgelte_Strom_2020
- Netzentgelte 2019: Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2019
- Netzentgelte 2018: Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2018
- Netzentgelte 2017: Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2017
- Netzentgelte 2016: Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2016
- Netzentgelte 2015: Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung. In der Regel handelt es sich dabei um die in der Konzessionsabgabenverordnung aufgeführten Höchstsätze.
Mehrkosten gemäß KWK-G (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung):
Entsprechend dem KWK-G vom 19. März 2002 werden Aufschläge für letztverbrauchende Kunden zusammen mit dem Netzentgelt erhoben.
Netzgutschrift für Einspeiser
Die Stadtwerke Bruchsal zahlen an dezentrale Einspeiser ein Entgelt gemäß § 18 StromNEV. Dezentrale Einspeiser ohne Lastgangmessung erhalten nur ein Entgelt für die eingespeiste Arbeit, jedoch kein Entgelt für die eingespeiste Leistung.
Die Stadtwerke Bruchsal verwenden die synthetischen Lastprofile des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Welches Profil auf die entsprechende Entnahmestelle angewendet wird, definieren die Stadtwerke Bruchsal.
Das Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz der Strom NEV müssen individuelle Netzentgelte veröffentlicht werden:
Netzstrukturdaten Strom
Strukturdaten per 31.12.2022
Geographische Fläche des Netzgebietes | 93 km² |
Versorgte Fläche des Netzgebietes | 18 km² |
Einwohner des Netzgebietes | 46.990 |
Mittelspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen) | 214,0 km |
Niederspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen) | 389,0 km |
Mittelspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen) | 4,5 km |
Niederspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen) | 5,0 km |
Umspannung HS/MS | 4 Stück |
Mittelspannung | 223 Stück |
Umspannung MS/NS | 197 Stück |
Niederspannung | 29.259 Stück |
Umspannung HS/MS | 111,50 MVA |
Umspannung MS/NS | 311,90 MVA |
Umspannung HS/MS | 61.365 MWh |
Mittelspannung | 91.567 MWh |
Umspannung MS/NS | 22.727 MWh |
Niederspannung | 93.695 MWh |
Umspannung HS/MS | 0,52 % |
Mittelspannung | 0,82 % |
Umspannung MS/NS | 0,36 % |
Niederspannung | 1,43 % |
Menge der Verlustenergie | 8.639 MWh |
Preis der Verlustenergie | 10,49 ct/kWh |
Summenlast der Netzverluste | 2,33 MW |
Zeitgleiche Jahreshöchstlast (inkl. Einspeisungen) | 49.685 kW |
Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene | 49,7 MW |
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene | 241.092 MWh |
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden | 20,26 MW |
Umspannung HS/MS | 159,341 MWh |
Mittelspannung | 18.414,355 MWh |
Umspannung MS/NS | 6.514,240 MWh |
Niederspannung | 12.009,998 MWh |
Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Wir stellen Ihnen nachfolgende Unterlagen/Formulare für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen kostenfrei zur Verfügung. Wir übernehmen allerdings für die Aktualität und die Richtigkeit der Formulare keine Haftung.
Messstellenbetrieb
Einführung von modernen bzw. intelligenten Messsystemen gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Die Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH nimmt als Verteilnetzbetreiber innerhalb der von ihr betriebenen Energieversorgungsnetze die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wahr, sofern kein Dritter den Messstellenbetrieb führt.
Nach dem derzeitigen Stand sind im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH ca. 29.500 Zähler von der gesetzlichen Umbauverpflichtung auf moderne Messeinrichtungen betroffen.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen entnehmen Sie bitte dem „Preisblatt Messstellenbetrieb“. Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt werden.
Die derzeit von uns angebotenen Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt zu entnehmen.
Das Preisblatt wird regelmäßig aktualisiert. Sobald die Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH weitere Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Grundversorgung Strom
Grundversorgungspflicht ist die Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens, in Netzgebieten der allgemeinen Versorgung Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederspannung zu beliefern und zu diesen Bedingungen jeden Haushaltskunden zu versorgen (§ 36 Abs. 1 EnWG).
Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 S. 1 EnWG).
Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, zum 01.07.2021 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.
Im Feststellungsverfahren gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Vertrieb der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) für die Kernstadt Bruchsal, Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim, Helmsheim und Büchenau als Grundversorger festgestellt.
