Unser Stromnetz

Alle wichtigen Daten und Fakten zu unserem Stromnetz auf einen Blick.

Netznutzung

Netznutzungsentgelte

Preise zur Mehr- oder Mindermengenberechnung

Atypische Netznutzung gemäß § 19 Abs. 2 Strom NEV Hochlastzeitfenster

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Netzorientierte Steuerung von steuVE nach §14a EnWG

Die Anmeldung §14a EnWG steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) finden Sie in unserem Netzportal unter der Kategorie „Melde-/Genehmigungspflichtige Stromgeräte“.

Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Wir stellen Ihnen nachfolgende Unterlage zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen kostenfrei zur Verfügung. Wir übernehmen allerdings für die Aktualität und die Richtigkeit keine Haftung.

Grundversorger

Grundversorgungspflicht ist die Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens, in Netzgebieten der allgemeinen Versorgung Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederspannung zu beliefern und zu diesen Bedingungen jeden Haushaltskunden zu versorgen (§ 36 Abs. 1 EnWG). Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 S. 1 EnWG).

Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, zum 01.07.2024 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

Im Feststellungsverfahren gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Vertrieb der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) für die Kernstadt Bruchsal, Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim, Helmsheim und Büchenau als Grundversorger festgestellt.

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