Netzanschluss
Niederspannung
Mittelspannung
Technische Mindestanforderungen
Anlagen
Netznutzung
Netznutzungsentgelte
Preise zur Mehr- oder Mindermengenberechnung
Atypische Netznutzung gemäß § 19 Abs. 2 Strom NEV Hochlastzeitfenster
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Netzorientierte Steuerung von steuVE nach §14a EnWG
Die Anmeldung §14a EnWG steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) finden Sie in unserem Netzportal unter der Kategorie „Melde-/Genehmigungspflichtige Stromgeräte“.
Lieferantenrahmenvertrag Strom
Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Wir stellen Ihnen nachfolgende Unterlage zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen kostenfrei zur Verfügung. Wir übernehmen allerdings für die Aktualität und die Richtigkeit keine Haftung.
Netzstrukturdaten
Grundversorger
Grundversorgungspflicht ist die Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens, in Netzgebieten der allgemeinen Versorgung Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederspannung zu beliefern und zu diesen Bedingungen jeden Haushaltskunden zu versorgen (§ 36 Abs. 1 EnWG). Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 S. 1 EnWG).
Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, zum 01.07.2024 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.
Im Feststellungsverfahren gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Vertrieb der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) für die Kernstadt Bruchsal, Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim, Helmsheim und Büchenau als Grundversorger festgestellt.
