„moritz“ fahren ist nicht schwer, „moritz“ parken scheinbar sehr?!

Gesunder Menschenverstand und gute Beobachtungsgabe hilfreich bei Vermeidung unnötiger Knöllchen

Er sieht ein bisschen nach „bella Italia“ aus, weckt in seiner Anmutung einer Vespa die Italiensehnsucht der Deutschen, wie sie besonders in den Sechzigerjahren ausgeprägt war. Im Italienischen heißt Sehnsucht u.a. „la nostalgia“. Schon sind wir bei „moritz“, dem E-Roller für Bruchsal, mit dem frau oder man es nicht nur auf kurzen Strecken gelingt, „fare bella figura“. „moritz“ ist übrigens auch ideal für die Fahrt an den schönsten Strand der Stadt, das SaSch!-Freibad. Im Rahmen der Promo-Wochen nach seinem medial viel beachteten Start vor dem Bruchsaler Rathaus am Markt, erinnerten sich einige der Bruchsaler Best Ager an ihre erste Vespa, damit verbunden an ihre Jugendliebe und waren so insgesamt positiv angetan von „moritz“. Weniger positiv sehen die Bruchsaler Ordnungshüter die Plätze, an denen „moritz“ bisweilen nach der Nutzung abgestellt wird. So endet nach drei Monaten die Schonfrist der wohlwollenden Toleranz, die ersten Knöllchen drohen – zunächst den Stadtwerken, die dann aber den jeweils letzten Nutzer, der per „moritz“-App den E-Roller gemietet hatte, zur Kasse bitten müssten. Folglich sollte man im ureigensten Interesse nach der Fahrt mit „moritz“ darauf achten, wo man den E-Roller innerhalb der komfortablen Free Floating Zone parkt.

Wie sich die Nutzer/innen korrekt verhalten beim Fahren wie beim Parken mit „moritz“, steht nachzulesen in den häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions FAQ) auf der „moritz“-Website. Wo also darf man den E-Roller parken? Im Prinzip überall innerhalb der Free-Floating-Zone. Es versteht sich von selbst, dass dabei weder Ein- und Ausfahrten, noch Privat- und schon gar nicht Behindertenparkplätze blockiert werden! Auch Fußgängerzonen dürfen nicht zu Parkplätzen umfunktioniert werden. Zudem muss der E-Roller für alle zugänglich abgestellt werden, d.h. die private Garage oder der Hinterhof sind keine Option. Die mangelnde Zugänglichkeit stünde im krassen Widerspruch zum „Sharing“ – also zum Teilen mit anderen Nutzern. Im Zusammenhang mit Gehwegen ist zu beachten, dass „moritz“ nur in Ausnahmefällen dort abgestellt werden darf und auch nur dann, wenn eine Restbreite von mindestens 1,20 Meter für Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Rollator oder Rollstuhlfahrer gewährleistet ist. Man sollte die E-Roller generell so abstellen, dass man andere Verkehrsteilnehmer nicht in irgendeiner Form behindert. Am besten versetzt man sich in die jeweilige Perspektive der anderen. Insgesamt gilt es, den gesunden Menschenverstand, der uns allen zu eigen sein sollte, auch zu nutzen. Das erleichtert auf alle Fälle das Miteinander! – Interessant ist auch die Frage, wo man mit dem E-Roller nicht fahren darf (s. FAQ), nämlich in Fußgängerzonen, auf Geh-, oder Radwegen, Kraftfahrtstraßen und Straßen, auf denen Krafträder ausdrücklich verboten sind, sowie selbstredend Autobahnen (schließlich liegt die Höchstgeschwindigkeit von „moritz“ bei 49 km/h).

Der moritz E-Roller steht im SaSch! Freibad
Kategorie: Aktuelles Allgemein
Datum: 25. Juni 2019
Autor: Mitteilung der Stadtwerke Bruchsal GmbH